Schweizer Bundesrat für Sonderregelungen bei CRISPR/Cas
Der Schweizer Bundesrat genehmigte Anfang Februar den Bericht der Expertenkommission zur Regulierung der neuen Gentechnikverfahren. Diese und ihre pflanzenzüchterischen Ergebnisse, zum Beispiel durch CRISPR/Cas, sollen im zukünftigen Gentechnikgesetz speziell geregelt und nicht generell als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) behandelt werden.
Im Bericht des Bundesrates heißt es, dass neue gentechnische Verfahren, zum Beispiel CRISPR/Cas, im Gesetz speziell geregelt, aber nicht generell als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) behandelt werden sollen. Es wird dabei durchaus als eine der größten Herausforderungen im Zusammenhang mit den neuen Techniken die Rückverfolgbarkeit genannt, da für die Mutationen, die mit den neuen gentechnischen Verfahren hervorgerufen wurden, die derzeitigen Nachweismethoden keine eindeutigen Rückschlüsse zulassen. Die seit dem Inkrafttreten des Gentechnikgesetzes entwickelten verschiedenen neuen Techniken, die eine gezielte Veränderung des genetischen Materials ermöglichen, böten neben Risiken aber auch Chancen.
Die vom Schweizer Bundesrat eingesetzte Beratende Kommission für Landwirtschaft (BEKO) begrüßt in einer Mitteilung die breite Auslegung und kommt mehrheitlich zum Schluss, dass eine Sonderbehandlung neuer gentechnischer Verfahren mit einer risikobasierten Zulassungsregelung gerechtfertigt sei. Damit Pflanzen, die mit den neuen Verfahren gezüchtet werden, Mehrwerte bilden können, sollen diese im Gesetz speziell geregelt und nicht generell als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) behandelt werden. Zu bevorzugen sei eine noch zu definierende, fallspezifische Vorgehensweise, die Elemente der Prozess- und der Produktezulassung aufnimmt, schreibt die BEKO.
Auch die Schweizer Allianz Gentechfrei (SAG) ist erfreut über die Bundesratsentscheidung, die Notwendigkeit einer prozessbasierten Regulierung anzuerkennen. Bei der Frage, wie konkrete rechtliche Probleme zu lösen seien, bleibe der Bericht ihrer Auffassung nach jedoch "sehr vage". Der Bericht stufe zudem eine Koexistenz als realisierbar ein, was im Widerspruch zu bisherigen Forschungsergebnissen stünde, die die Machbarkeit der Koexistenz in der Schweiz mit ihren kleinräumigen landwirtschaftlichen Strukturen als schwierig erachten.
Im Bericht erläutert der Bundesrat die rechtlichen und historischen Grundlagen der Gentechnik, den aktuellen rechtlichen Status der neuen Gentechnologien, die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung sowie die Bedingungen der Koexistenz von gentechnisch veränderten und nicht veränderten Organismen. Zudem prüfte er Anpassungsmöglichkeiten bei der bestehenden Regulierung für gewisse neue gentechnische Verfahren. Der 37-seitige Bericht "Regulierung der Gentechnik im Ausserhumanbereich" kann hier nachgelesen werden.
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